Das gefährdet die Hohenzollernstraße 54
Die Aktuelle Situation
VERKAUF AN BAYCON
Dezember 2021. Ein Schreiben der Hausverwaltung an die Mieter mit Vorkaufsrecht: Das Haus sei zum 30.11.2021 an Baycon verkauft. (Der Kaufpreis einer Wohnung von ca. 90 qm soll über 1,2 Mio. Euro hoch sein.)
PROJEKTVOLUMEN, ZEITRAUM UND ABSICHTEN
Ein Blick auf die Webseite von Baycon zeigt:
- Projektvolumen: ca. 35 Mio. Euro.
- Projektzeitraum: 2022 - 2024
- Das Gemeinschaftseigentum wird umfassend modernisiert und das Dachgeschoss im Rückgebäude mit einer Fläche von rund 300 m² zum Penthouse ausgebaut.
Auch in Gesprächen ist die Rede von grundlegenden Änderungen. Der Hinweis auf Denkmalschutz wird sinngemäß so beantwortet: Kein Problem – alles im Griff.
Seit dem 1.5.2022 ist das Anwesen Eigentum von Baycon. Seit September 2022 liegt der Bauantrag der Lokalbaukommission vor. Am 23.11.2022 hat der Bezirksausschuss Schwabing-West dazu Stellung bezogen (siehe Link auf der Seite UNTERSTÜTZUNG): Bezüglich Außenlifts und Balkonen hält er es für erforderlich, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einzubeziehen.
DIE STATIK DES DACHGESCHOSSES IM HINTERGEBÄUDE WIRD FEBRUAR/MÄRZ 2023 GEPRÜFT.
Man darf gespannt sein, wie sich Lokalbaukommission, die Untere Denkmalschutzbehörde und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege entscheiden, wenn die Statik trägt.
Mindestens ebenso gravierend in Sachen Denkmalschutz sind künftige Entscheidungen bezüglich Außenlifts und Balkonen:
EIN AUSSENAUFZUG MIT sTEGEN - IM bLICKFELD DER LOGGIEN
Ein Außenaufzug ist an der Rückseite des Vordergebäudes links neben den Loggien geplant.
Zwei Stege sollen von dort zum Treppenhauses führen, etwa in Höhe des unteren Abschluss eines Oberfensters.
Quer durch das Blickfeld der Loggien!
Die Loggien wären verbaut, der Lichteinfall stark eingeschränkt, die Passanten hätten Einblick in die Privatsphäre ...
Es ist zu befürchten, dass dieses Gebäude künftig eher als Exempel einer Bausünde betrachtet werden müsste.
Die historischen denkmalgeschützten Fenster bei den Treppenpodesten zwischen 2. und 3. sowie zwischen 4. und 5. Stockwerk müssten durch Zugangstüren ersetzt werden.
Das Auswechseln von nachträglich eingebauten Plastik-Fensterrahmen gegen Holzfenster kann diese Verschandelung nicht kompensieren!
Der Stil von Dreisch
lebt von den Proportionen und Relationen zwischen Fenstern, Türen, Loggien.
Durch die Aufzugskonstruktion samt Stegen zu den Zwischengeschossen des Treppenhauses wäre diese Struktur überdeckt, die Wirkung auf den Betrachter verunmöglicht, der schöne Anblick zerstört.
BALKONE
sind geplant am Seitengebäude beim zweiten vor dem Erker gelegenen Fenster, beim Hintergebäude beim mittleren Fenster.
Die auskragenden Balkone mit ihrer beträchtlichen Breite und Tiefe wären der Blickfang.
Und nicht die schlicht-schöne Fassade von Seiten- und Hintergebäude:
- mit dem Wechsel in der Höhe der Fenster im vorderen und hinteren Teil des Seitengebäudes;
- mit dem Erker – gedacht als strukturgebende Vertikale in einem relativ langgezogenen Seitenflügel;
- mit der schönen Einheitlichkeit von Seiten- und Hintergebäude.
Mai 2023: eine Tektur zum ersten Bauantrag: Außenlifts und neue Balkone sind wohl nicht mehr geplant. Gut für das Denkmal.
NICHT SO GUT: EIN DOPPELPARKSYSTEM
für 56 Fahrräder ist weiterhin geplant.
Das künftige System soll vergleichbar sein mit dem Parksystem am Marienhof / Dienerstraße. Die zwei abgebildeten doppelseitigen Systeme bieten zusammen Platz für 62 Fahrräder. Ausmaße: knapp 3 Meter hoch, 8 Meter lang, 3 Meter tief,
Das geplante System dürfte also ähnliche Ausmaße haben.
Begründung: die Fahrräder seien jetzt nicht ordentlich genug aufgestellt.
Was keine Rolle spielt: Eine solche moderne, um nicht zu sagen nüchtern-sterile Großgarage, die “für den öffentlichen und halböffentlichen Raum mit begrenzt verfügbaren Flächen wie Bahnhöfe und Fahrradparkhäuser geeignet“ sein soll, würde den Blick auf die untere Hälfte des Seitengebäudes verstellen, so dass der Charme dieser schönen Fassade nicht mehr zur Geltung kommt.
Dagegen spricht des weiteren:
- Ein solches Parksystem benötigt wegen seiner Höhe einen gebührenden Abstand zu den Parterrefenstern. Zur Benützung der oberen Ebene dieses Systems ist Platz zum Ausfahren der Schienen nötig.
- Die älteren Leute hier im Haus werden sich mit dem Hochhieven der Fahrräder auf die obere Ebene des Systems schwer tun.
- Die bisherigen Fahrräder mit Kinderanhänger haben in diesem System keinen Platz (von wegen "Ordnung schaffen"). Davon gibt es zunehmend mehr Bedarf.
- Dieser Kasten von erheblicher Höhe - nur 2 Meter von der Parterre-Wohnung im hinteren Teil des Seitengebäudes entfernt! - sorgt für eine erhebliche zusätzliche Verschattung.
Dem Bezirksausschuss ist aufgefallen, dass das Doppelstockparksystem „überdimensioniert erscheint und große Teile der geschützten Innenhoffassaden zu verdecken droht. Der BA bittet daher die LBK, diesen Teil des Vorhabens noch einmal zu prüfen und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz eine verträglichere Lösung (z.B. mit geringerer Höhe) zu finden.“
Dieser Bitte auch an die Untere Denkmalschutzbehörde schließen wir uns an. Nach unserer Recherche gibt es Parksysteme, in denen 56 Fahrräder (wenn es denn soviele sein sollen) ebenerdig in 4 statt wie bisher 3 Reihen untergebracht werden können.
Ein Fahrradhaus, das weniger als diese 4 Reihen umfasst, führt zwangsläufig in die Höhe und versperrt die Sicht!
BAYCON UND DER DENKMALSCHUTZ
Die technisch bedingten Proportionen der Aufzugskonstruktion samt Gängen und Gittern am Vordergebäude
passen nicht zu den Proportionen der Fassade von Eugen Dreisch.
Diese durchdacht konstruierte Fassade wird durch die Aufzugkonstruktion
verdeckt und nahezu unkenntlich gemacht.
*
Mit dem Außenlift
- müssten die schönen alten Fenster beseitigt werden
- wird die Funktionalität der Loggien, um die es Dreisch ging, beeinträchtigt
- wird der schöne Blick, den diese architektonisch durchdachte Konstruktion eröffnet, zerstört.
Für diese absurde Konstruktion spricht einzig und allein der Plan des Bauherrn, auf jeden Fall Außenaufzüge zu wollen: Zum Lebensstil der Zielgruppe gehören gewisse Bequemlichkeiten – in Luxuswohnungen geht man nicht zu Fuß. Ergo „müssen“ Außenaufzüge gebaut werden, auf Kosten der denkmalgeschützten Fassade, auf Kosten der historischen Fenster – ein Jugendstil-Denkmal macht sich gut auf der Webseite, interessiert aber nicht wirklich, wie man sehen kann.
Wir können nur hoffen, dass diese musterhafte Harmonie von Fenstern, Türen, Loggien durch den Denkmalschutz gesichert wird.
Ein Außenlift direkt links neben den Loggien mit Stegen zum Treppenhaus im Seitengebäude? Kein schöner Anblick!
EIN ÜBERFLÜSSIGER AUSSENAUFZUG IM HINTERHOF?!
Auch hier bewirkt ein Aufzug keine Barrierefreiheit, der Zugang zum Lift wäre nur in Zwischengeschossen möglich.
...
Im kleinen Lichthof (ca. 8m² Fläche) ist ein freistehender, tief verankerter Aufzug geplant, von dem aus ebenfalls zwei Stege zu den historischen Flurfenstern des Treppenhauses führen sollen, die durch Türen ersetzt werden müssten.
Direkt unter dem Fenster des 1. Zwischengeschosses verlaufen Treppenstufen. Wenn der Steg dorthin führen soll, ist fraglich, ob nicht aus Gründen der Sicherheit die bestens erhaltene historische Treppe umgemodelt werden muss.
Ob dort ein Aufzug überhaupt nötig ist, ist fraglich (§ 37 Abs. 4 BayBauO).
...
Auch in diesem kleinen Hinterhof ist die Handschrift von Eugen Dreisch unverkennbar: Fenster und Türen in ihren Proportionen und Relationen, mit denen die Wand strukturiert wird.
In Planung sind Balkone für einen weiteren Innenhof, der das Gesamtbild deutlich verändern würde. Der Außenlift würde das Gesamtbild zerstören.
Aufzugseingänge würden nicht nur die Symmetrie der Aussenfassade deutlich verändern.
Von den geplanten Umbaumaßnahmen wäre auch das Treppenhaus betroffen. Die Fenster müssten entfernt werden.
Werden am Seiten- oder Hintergebäude Balkone geplant, wäre die Handschrift des Architekten unwiederbringlich zerstört.